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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 790/10

Datum:
06.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 790/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1206.2WS790.10.00
 
Leitsätze:

1. Zu den Anforderungen an den Vortrag für einen Wiedereinsetzungsantrag gem. § 45 StPO.

2. Die unterbliebene Aushändigung eines Merkblatts über Rechtsmittel durch das Amtsgericht rechtfertigt nicht ohne weiteres die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

 
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