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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 748/10

Datum:
22.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 748/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1122.2WS748.10.00
 
Leitsätze:

Die Aufhebung einer Aussetzungsentscheidung gem. § 454a Abs. 2 StPO stellt eine neuerliche Prognoseentscheidung auf veränderter Tatsachengrundlage dar; als Aufhebungsgrund kommen daher alle neuen Tatsachen in Betracht, die auf die ursprüngliche Prognoseentscheidung einen ungünstigen Einfluß haben ( hier : Verlust des freien Beschäftigungsverhältnisses).

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

 
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