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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 743-744/10

Datum:
19.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 743-744/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1119.2WS743.744.10.00
 
Leitsätze:

1. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei möglicher Fehlleitung eines Fax-Schreibens

2. Hat die Strafvollstreckungskammer im Widerrufsverfahren gem. § 56 f StGB dem Verurteilten im Anhörungstermin zur Erfüllung einer Zahlungsauflage eine neue - später noch verlängerte - Frist gesetzt, ist sie gehindert, nach Fristablauf ohne er-neute mündliche Anhörung über den Widerruf zu entscheiden.

 
Tenor:

1. Dem Verurteilten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. gewährt.

2. Der vorbezeichnete Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts B. zurückverwiesen.

 
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