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Oberlandesgericht Köln, 2 U 7/09

Datum:
11.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 U 7/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0811.2U7.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 15 O 106/08
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Dezember 2008 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 106/08 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 155.481,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2003 zur Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Dr. N, N2 (Amtsgericht Köln, 73 IN 478/02) zurückzugewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Kläger zu 10%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 90% zu tragen.

Da Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die die Vollstreckung betreibende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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