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Oberlandesgericht Köln, 20 W 62/10

Datum:
02.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 62/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1102.20W62.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 23 OH 3/10
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln 23 OH 3/10 - vom 16. August 2010 aufgehoben.

Es soll im Wege des selbständigen Beweisverfahrens durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über folgende Frage:

Bestand bei der Antragstellerin zu Beginn der im Oktober 2008, im März 2009 und im Oktober 2009 durchgeführten IVF-/ISCI-Behandlungen unter Berücksichtigung allgemeiner wie indivi-dueller Faktoren eine Erfolgsaussicht für eine künstliche Befruch¬tung von mindestens 15%?

Die weiteren erforderlichen Anordnungen werden dem Landgericht übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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