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Oberlandesgericht Köln, 20 U 96/09

Datum:
20.08.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 96/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0820.20U96.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 201/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. April 2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 201/08 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.375,48 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Oktober 2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 35% und die Beklagte zu 65% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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