Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 19 U 60/10

Datum:
23.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 60/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1223.19U60.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 O 137/06
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.03.2010 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 137/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.06.2008 - 29 O 137/06 - wird teilweise aufgehoben und der Beklag-te verurteilt, an die Klägerin 6.046,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.377,99 EUR seit dem 01.01.2002 und aus weiteren 2.668,68 EUR seit dem 01.04.2003 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 10.06.2008 auf-rechterhalten.

Die Klägerin trägt die Kosten ihrer erstinstanzlichen Säumnis. Im Übrigen haben die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Klägerin zu 17 % und der Beklagte zu 83 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank