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Oberlandesgericht Köln, 19 U 3/10

Datum:
23.07.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 U 3/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0723.19U3.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 83 O 61/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.12.2009 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -83 O 61/08 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 500,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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