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Oberlandesgericht Köln, 19 SchH 13/09

Datum:
07.10.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 SchH 13/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:1007.19SCHH13.09.00
 
Tenor:

Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass ihre Anträge auf Feststellung der Undurchführbarkeit eines schiedsrichterli-chen Verfahrens und auf Bestellung eines Einzelschiedsrichters unzulässig sind.

Die Antragstellerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bin-nen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

 
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