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Oberlandesgericht Köln, 18 U 3/10

Datum:
28.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 3/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0928.18U3.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 87 O 209/08
Schlagworte:
Kapitalersatz; Insolvenz, Nachrangigkeit
Normen:
GmbH § 32; InsO § 39; EulnsVO Art. 4
Leitsätze:

Die Regelungen über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen gemäß §§ 32 a, 32 b GmbH a.F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a.F. gehören zum deutschen Insolvenzrecht. Sie finden deshalb auch auf ein im Inland durchgeführtes Insolvenzverfahren einer Gesellschaft mit Satzungssitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anwendung.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 04.12.2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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