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Oberlandesgericht Köln, 17 W 342/09

Datum:
04.01.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 342/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0104.17W342.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 3 T 225/09
Schlagworte:
Beratungshilfe; weitere Beschwerde; Angelegenheit; Mietsachen
Normen:
BerHG §§ 2, 6; RVG §§ 15, 44
Leitsätze:

Die zeitgleich erfolgende Beratung des Mieters wegen zweier Nebenkostenabrechnungen des Vermieters ist auch dann nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, § 15 RVG, wenn gegenüber den beiden Abrechnungen unterschiedliche Einwendungen erhoben werden und der Anwalt seine Stellungnahme auf zwei verschiedene Briefe an den Vermieter aufteilt.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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