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Oberlandesgericht Köln, 15 U 25/10

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 25/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0629.15U25.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 10 O 92/07
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.08.2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 92/07 - wird zurückgewiesen.

Die im Berufungsrechtsstreit entstandenen Kosten trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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