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Oberlandesgericht Köln, 10 WF 216/09

Datum:
25.02.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 216/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0225.10WF216.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 221 F295/09
 
Tenor:

wird auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 04. November 2009 (221 F 295/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. L. in Aachen raten-freie Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bewilligt.

Eine Abänderung der Entscheidung über die (nicht) zu leistenden Ratenzahlungen nach § 76 FamFG, § 120 Abs. 4 ZPO bleibt vorbehalten, insbesondere für den Fall eines Vermögenserwerbs im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung der Par-teien.

 
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