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Oberlandesgericht Köln, 6 W 95/09

Datum:
11.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 W 95/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0911.6W95.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 405/09
 
Tenor:

Die Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte; außer-gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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