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Oberlandesgericht Köln, 6 U 48/09

Datum:
09.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 48/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0909.6U48.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 345/08
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 UWG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 7
 
Tenor:

1.) Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19. März 2009 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung von dem Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft, wobei die Ordnungshaft an dem Geschäftsführer der Beklagten zu vollstrecken ist, zu unterlassen

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Internet und/oder im E-Mail-Newslettern in Bezug auf die Kläger wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder behaupten zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

"Problematisch ist, dass sich immer noch merkwürdige Anbieter auf dem Markt befinden (siehe die Artikel "Scharlatane auf dem Coaching-Markt" und "Coachingmarkt sucht Struktur und Qualität" der f. A. für X.)",

wie nachstehend wiedergegeben:

(Text nur in Originalentscheidung vorhanden)

wenn dabei auf die nachfolgend dargestellten Artikel verlinkt wird

(Link/Text nur in Originalentscheidung vorhanden)

und

(Link/Text nur in Originalentscheidung vorhanden)

2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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