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Oberlandesgericht Köln, 6 U 199/08

Datum:
26.06.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 199/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0626.6U199.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 28 O 530/05
Normen:
UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2; § 23; § 97 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.09.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 28 O 530/05 – teilweise dahin abgeändert, dass die Urteilsformel zu Nr. I 1 wie folgt lautet:

I. Die Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt,

1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken

Kaminmodelle, insbesondere in schwarzer Lackierung oder Edelstahloptik, zu vervielfältigen und/oder anzubieten oder in den Verkehr zu bringen,

wie nachstehend in Schwarzweißkopie – im Urteil des Landgerichts in Farbkopie – abgebildet:

(Abbildungen entfernt)

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungs-, Auskunfts- und Vernichtungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 150.000 € (Unterlassung), 20.000 € (Auskunft) oder 10.000,00 € (Vernichtung) abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien können jeweils die Vollstreckung des gegnerischen Kostenerstattungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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