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Oberlandesgericht Köln, 6 U 175/08

Datum:
17.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 175/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0417.6U175.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 786/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 6. August 2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 786/04 – dahin geändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin weitere 3.501,25 Euro nebst 8 % Zinsen seit dem 31. Dezember 2004 zu zahlen

Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz trägt die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu ¼. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Klägerin zu 5/7 und der Beklagte zu 2/7 .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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