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Oberlandesgericht Köln, 6 U 129/09

Datum:
27.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 129/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1127.6U129.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 12 O 50/09
Normen:
GG Art. 5; UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragstellerinnen wird das am 25.06.2009 verkün-dete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 O 50/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der

einstweiligen Verfügung

verurteilt, es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs handelnd den Eindruck zu erwecken,

a) die Antragstellerinnen würden an einen der Energieriesen verkauft,

b) durch den beabsichtigten Verkauf würden die Antragstellerinnen ihre unabhängige Stellung von den Energieriesen einbüßen,

wenn dies geschieht wie in folgender Pressemitteilung:

Berlin, 27. März 2009. Für Stromkunden wird es künftig schwerer, einen unabhängigen Energieversorger zu finden. Nach der Übernahme des niederländischen Anbieters Nuon durch den schwedischen Vattenfall-Konzern steht nach einem Bericht der F.A.Z. nun auch der Anbieter U zum Verkauf. Die Zahl der tatsächlich unabhängigen Versorger sinkt damit weiter.

Das dürfte sich auch auf das Preisniveau des deutschen Strommarkts auswirken: Je höher der Einfluss der Konzerne, umso unwahrscheinlicher ist ein faires Preisniveau für die privaten Haushalte in Deutschland. Schon heute gibt es eine große Konzentration auf dem deutschen Markt: Die Konzerne E.on, RWE, Vattenfall und Energie Baden-Württem-berg (EnBW) kontrollieren mehr als vier Fünftel der deutschen Stromproduktion.

Auch auf die neuen Versorger haben die Energieriesen Einfluss: Eprimo ist eine RWE-Tochter, Yello gehört zum EnBW-Konzern und E wie Einfach ist ein Tochterunternehmen von E.on. Der niederländische Anbieter Nuon wurde erst vor kurzem von Vattenfall übernommen. Geht nun auch U in den Besitz eines Energieriesen über, gibt es nur noch wenige unabhängige Anbieter.

"Es zeigt sich, dass die Kunden großen Wert auf die Unabhängigkeit ihres Versorgers legen", sagt S. N., Vorstandsvorsitzender der mittelständischen FlexStrom AG. Bei einer Umfrage der Stiftung Warentest im letzten Sommer hatte jeder Fünfte angegeben, die Unabhängigkeit von den Stromkonzernen sei besonders wichtig.

Die Unabhängigkeit des als Familienunternehmen gegründeten Energieversorgers soll künftig stärker betont werden. "Darauf werden wir die Kunden in den nächsten Monaten verstärkt hinweisen", so FlexStrom-Vorstandschef S. N.. "Wir gehen von einer großen Wechselbewegung der Nuon- und U-Kunden zugunsten von unabhängigen Versorgern aus."

Die seit 2003 existierende FlexStrom versorgt bundesweit rund 300.000 Kunden - der konzernunabhängige Versorger hat damit in etwa die gleiche Größe wie Nuon. FlexStrom ist zuletzt stark gewachsen und baut angesichts stetig steigender Kundenzahlen seine Beschäftigtenzahl am Stammsitz in Berlin weiter aus. Im Gegensatz zur erst seit zwei Jahren aktiven U Energy erwirtschaftet die FlexStrom AG ein positives Unternehmensergebnis.

Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Antragsgegnerin 7/8 und die Antragstellerinnen 1/8 (je 1/16) zu tragen.

 
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