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Oberlandesgericht Köln, 6 U 100/09

Datum:
30.10.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 100/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1030.6U100.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 811/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Mai 2009 verkündete Grundurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 811/08 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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