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Oberlandesgericht Köln, 5 W 32/09

Datum:
16.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 32/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1116.5W32.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 3 O 359/08
 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 17.9.2009 gegen die im Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.8.2009 - 3 O 359/08 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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