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Oberlandesgericht Köln, 5 W 25/09

Datum:
22.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 W 25/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0922.5W25.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 44/09
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 6.8.2009 - 11 O 44/09 - insoweit abgeändert, dass dem Kläger hinsichtlich des Antrags zu 3 Prozesskostenhilfe wie folgt bewilligt wird:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldenrisch verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen und weiteren immateriellen Schäden - insbesondere auch Erwerbsschaden und alle weiteren Schäden - zu ersetzen, die ihm als Folge der fehlerhaften ärztlichen Behandlung vom 16.1.2007 entstanden sind oder entstehen werden, vorbehaltlich des Übergangs auf einen gesetzlichen Krankenversicherungsträger.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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