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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 24/09

Datum:
25.08.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 24/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0825.4UF24.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 45 F 156/08
 
Tenor:

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Fami-liengericht - Bonn vom 12. Dezember 2008 - 45 F 156/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine monatliche Unterhaltsrente, fällig bis zum 3. Werktag eines Monats, beginnend mit September 2008 bis Dezember 2008 in Höhe von 130,00 € abzüglich freiwillig gezahlter 115,00 € und ab Januar 2009 eine monatliche Unterhaltsrente in Höhe von 120,00 €, abzüglich freiwillig gezahlter 83,00 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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