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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 135/08

Datum:
17.02.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 UF 135/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0217.4UF135.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 45 F 101/07
 
Tenor:

Die Berufung des Antragstellers gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung gemäß Ziffer 2. des am 25.07.2008 verkündeten Teilurteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn (45 F 101/07) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des in der Hauptsache von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens über die Auskunftserteilung gemäß Ziffer 1. des genannten Teilurteils werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird in dem in den Gründen näher dargelegten Umfang zugelassen.

 
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