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Oberlandesgericht Köln, 3 U 110/09

Datum:
30.11.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 U 110/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1130.3U110.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 19 O 14/09
 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten vom 25. Juni 2009 gegen das am 12. Juni 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 O 14/09 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Sie mögen inner-halb dieser Frist mitteilen, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kos-ten zurückgenommen wird.

 
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