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Oberlandesgericht Köln, 3 U 105/88

Datum:
18.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 105/88
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0918.3U105.88.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 12 O 305/83
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3.Mai 1988 - 12 0 305/83 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 7.008,27 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.3.1987 zu zahlen.

Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen trägt der Kläger zu 69/70 und der Beklagte zu 1/70.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
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