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Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 59/09

Datum:
14.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 59/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1214.2WX59.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 6 T 66/09
Schlagworte:
Nachweis der Erbfolge bei auflösend bedingter Erbeinsetzung.
Normen:
GBO §§ 29, 25; BGB §§ 2303 ff.
Leitsätze:

Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden Bedingung geführt werden.

 
Tenor:

Die weitere Beschwerde der Beteiligten vom 30. Juni 2009 gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12. Juni 2009, 6 T 66/09, wird zurückgewiesen.

 
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