Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 40/09

Datum:
16.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 40/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0416.2WX40.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 34 T 299/08
Schlagworte:
Außerordentliche Beschwerde
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3; HGB § 335
Leitsätze:

Gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts im Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB findet auch keine "außerordentliche Beschwerde" statt.

 
Tenor:

Die als - außerordentliche Beschwerde - und - sofortige Beschwerde - bezeichnete weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 26. März 2009 gegen den Beschluß der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 20. März 2009 - 34 T 299/08 - wird als unzulässig verworfen.

 
1 2 3 4 5
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank