Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Wx 30/09

Datum:
23.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Wx 30/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0323.2WX30.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 30 T 837/08
Schlagworte:
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
Normen:
HGB § 335 Abs. 4 und 5, FGG §§ 22 Abs. 2, 27
Leitsätze:

Im Verrfahren nach § 335 Abs. 4 und 5 HGB ist die weitere Beschwerde auch gegen eine Entscheidung, durch die das Landgericht die Gewährung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist ablehnt, nicht statthaft.

 
Tenor:

Die als - sofortige Beschwerde - bezeichnete weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 2. März 2009 gegen den Beschluß der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 10. Februar 2009 - 30 T 837/08 - wird als unzulässig verworfen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank