Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 77/09

Datum:
02.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 77/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0302.2WS77.09.00
 
Leitsätze:

Verfahrensfremde Untersuchungshaft ist bei potentieller Gesamtstrafenfähigkeit anzurechnen. Auf die Möglichkeit der Anrechnung in einem noch unerledigten Verfahren darf der Verurteilte nicht verwiesen werden, wenn das noch offene Verfahren in rechtsstaatlich nicht hinnehmbarer Weise nicht gefördert wird.

 
Tenor:

1. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, dass die in dem Verfahren StA A. in der Zeit vom 13.11.2007 bis zum 27.05.2008 erlittene Untersuchungshaft von 197 Tagen auf die Strafhaft in der Sache StA A. anzurechnen ist.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der darin dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank