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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 69/09

Datum:
01.07.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 69/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0701.2WS69.09.00
 
Leitsätze:

Leitsatz : Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines wegen Ermordung von drei niederländischen Staatsbürgern im Jahre 1944 angeklagten 87-jährigen früheren SS-Angehörigen trotz schwerer Herzerkrankung

 
Tenor:

Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird die Anklage der

Staatsanwaltschaft D. vom 14.04.2008 zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht A. – Schwurgerichtskammer – eröffnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Angeschuldigte, der auch die

dem Nebenkläger hierin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

 
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