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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 55/09

Datum:
11.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 55/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0311.2WS55.09.00
 
Leitsätze:

Nimmt die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision zurück, entsteht die Rücknahmegebühr des Verteidigers nach VV Nr. 4141 I Ziff 3 nur, wenn der Verteidiger an der Rücknahme des Rechtsmittels mitgewirkt hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen.

 
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