Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 250/09

Datum:
19.06.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 250/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0619.2WS250.09.00
 
Leitsätze:

Leitsatz : Die Entscheidung des BVerfG vom 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08 – ist als verfassungskonforme Auslegung der Bestimmung des § 454a StPO zur Durchsetzung des Freiheitsgrundrechtes des Verurteilten zu verstehen, hinter dem das Vollstreckungsinteresse der Rechtsgemeinschaft auch bei wegen unterbliebener Vollzugslockerungen bestehenden Prognoseunsicherheiten ggfs zurückstehen muß.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an die Strafvollstreckungs-kammer des Landgerichts A. zurückverwiesen, die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden haben wird.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank