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Oberlandesgericht Köln, 19 W 17/09

Datum:
13.07.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
19. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 W 17/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0713.19W17.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 O 796/05
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Köln vom 02.03.2009 - 16 O 796/05 - teilweise abgeändert.

Der Streitwert für die Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungstermin wird bis zum 25.10.2007 auf 6.250, -- € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 
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