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Oberlandesgericht Köln, 17 W 230/09

Datum:
26.10.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 W 230/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1026.17W230.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 304/09
Schlagworte:
Schriftsatz, doppelte Einreichung
Normen:
§§ 6 Abs. 1, 2.1 Abs. 1 S. 1 GKG
Leitsätze:

Es ist nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen bei Eingang eines Schriftsatzes, ob der darin dargestellte Sachverhalt bereits früher Gegenstand eines Rechtsstreits war.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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