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Oberlandesgericht Köln, 15 U 70/05

Datum:
07.04.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 U 70/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0407.15U70.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 3 O 358/03
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 15.03.2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 3 O 358/03 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits wie auch die des Revisionsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in der Höhe von 200.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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