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Oberlandesgericht Köln, 12 U 99/07

Datum:
03.09.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 U 99/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:0903.12U99.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 2/06
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 1.8.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 11 O 2/06 – weiter wie folgt abgeändert und teilweise neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin

a) 7.618,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 683,99 € seit 26.6.2006,

aus weiteren 3594,05 € seit 17.10.2006,

aus weiteren 2.920,- € seit 3.52007 und

aus weiteren 420,- € seit 8.1.2008

b) 1.649,- € Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung

des am 14.11.2005 von der Klägerin erworbenen Sattels „ Prestige Elastic Prof.“

c) 644,50 € außergerichtliche Kosten

zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen und die Klage im Übrigen abgewiesen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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