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Oberlandesgericht Köln, 11 U 89/09

Datum:
16.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 89/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2009:1216.11U89.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 16 O 126/08
 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.4.2009 (16 O 126/08) dahin abgeändert, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an die Klägerin 4.672,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.1.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird, soweit sie Gegenstand des Teilurteils ist, abge-wiesen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamt-schuldner.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen, §§ 540 Abs. 2, 313 a ZPO.)

 
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