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Oberlandesgericht Köln, 6 U 20/08

Datum:
15.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 20/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0815.6U20.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 556/07
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.11.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 556/07 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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