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Oberlandesgericht Köln, 6 U 111/08

Datum:
26.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 111/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0926.6U111.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 28 O 691/07
Normen:
UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2, 18, 19 a, 44, 58 Abs. 1, 97 Abs. 1
 
Tenor:

I.) Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 21.5.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 691/07 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zu unterlassen, die nachfolgend wiedergegebene Zeichnung länger als eine Woche öffentlich zugänglich zu machen, nachdem ihr Verkauf über die Internet-Plattform www.XXX.de durchgeführt worden ist.

2.) Den Antragsgegnern wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten an-gedroht.

II.) Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen haben die Antragsgegner zu tragen.

 
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