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Oberlandesgericht Köln, 5 U 28/08

Datum:
25.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 28/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0825.5U28.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Aachen, 11 O 524/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - 11 O 524/05 - des Landgerichts Aachen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schmerzensgeldbetrag von 30.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 26.994,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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