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Oberlandesgericht Köln, 5 U 135/07

Datum:
14.04.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 U 135/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0414.5U135.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 25 O 655/03
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Mai 2007 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 655/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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