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Oberlandesgericht Köln, 4 U 1/08

Datum:
04.04.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 U 1/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0404.4U1.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 18 O 253/07
 
Tenor:

1.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Senats die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Der Senat beabsichtigt daher, die Berufung gemäß § 523 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

2.

Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses hierzu Stellung zu nehmen.

 
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