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Oberlandesgericht Köln, 4 UF 74/08

Datum:
01.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 74/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0801.4UF74.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brühl, 33 F 1/08
 
Tenor:

I.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 2. April 2008 - 33 F 1/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die eheliche Wohnung, das Haus I-Straße 13 in XXXXX F., wird der Antrag-stellerin zur alleinigen Nutzung mit der gemeinsamen Tochter B. X. bis zum 31. März 2009 zugewiesen.

Der Antragsgegner hat die Wohnung zu räumen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

II.

Der Antragstellerin wird zur Verteidigung im Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt O. , F., beigeordnet.

 
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