Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 41 HEs 18/09

Datum:
04.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
41 HEs 18/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0804.41HES18.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 503 Gs 1627/08
 
Tenor:

Der Angeschuldigte wird unter folgenden Auflagen vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont:

1. Der Angeschuldigte hat bei seinen Eltern unter der Anschrift I XX, XXXX M., Wohnung zu nehmen und jeden Wohnsitzwechsel der Staatsanwalt-schaft Köln zu dem Aktenzeichen 90 Js 206/08 unverzüglich mitzuteilen.

2. Dem Angeschuldigten wird untersagt, seinen Wohnsitz in der Zeit von 20.00 Uhr und 6.00 Uhr des Folgetages zu verlassen.

3. Dem Angeschuldigten wird untersagt, Kraftfahrzeuge jedweder Art zu führen.

4. Der Angeschuldigte hat eine Barkaution iHv 1.500,-- € bei Gericht zu hinterlegen und die Hinterlegung der Staatsanwaltschaft Köln zum Aktenzeichen 90 Js 206/08 nachzuweisen . Dem Angeschuldigten wird nachgelassen, den Betrag bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zu hinterlegen.

5. Der Angeschuldigte hat sich dreimal wöchentlich bei der für ihn zuständi-gen Polizeidienststelle zu melden.

6. Der Angeschuldigte hat alle Ausweispapiere bei der Staatsanwaltschaft Köln zu hinterlegen.

7. Der Angeschuldigte hat allen Ladungen in vorliegender Sache pünktlich Folge zu leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank