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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 613/08

Datum:
10.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 613/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:1210.2WS613.08.00
 
Leitsätze:

Wird gem. § 329 Abs. 3 StPO wegen einer Erkrankung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO beantragt, kann hierzu die Vorlage eines ärztlichen Attestes genügen, wenn sich hieraus Art und Schwere der Erkrankung ergeben und die Prüfung möglich ist, dass dem Angeklagten die Teilnahme an der Hauptverhandlung durch Art und Auswirkungen seiner Krankheit unzumutbar war.

Die bloße Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt hierzu regelmäßig nicht.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

 
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