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Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 43/08

Datum:
29.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 43/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0129.2WS43.08.00
 
Leitsätze:

1. Ein nicht anwaltlich vertretener, rechtsunkundiger Angeklagter ist ergänzend durch die Aushändigung eines merkblatts zu belehren, wenn es sich um eine schwierige Rechtsmittelbelehrung handelt. Das trifft auf die Belehrung über die Einlegung eines zulässigen Rechtsmittels gegen ein amtsgerichtliches Urteil zu, wenn nicht nur eine Annahmeberufung nach § 313 StPO statthaft ist.

2. Hat der Angeklagte eine Belehrung nicht missverstanden, sondern überhaupt nicht verstanden und sich gleichwohl nicht nach dem Fristbeginn eines Rechtsmittels erkundigt, liegt darin ein die Widereinsetzung ausschließendes Verschulden.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

 
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