Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Köln, 2 Ws 134/08

Datum:
26.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ws 134/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0326.2WS134.08.00
 
Leitsätze:

Nach § 51 Abs. 2 S. 3 StPO hat im Falle der nachträglichen Entschuldigung des Zeugen das Gericht, das den Ordnungsgeldbeschluss erlassen hat, über die Aufrechterhaltung der getroffenen Anordnung zu entscheiden. Erst gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde zulässig. Eine solche Entscheidung kann aber auch in einer begründeten Nichtabhilfeentscheidung liegen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank