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Oberlandesgericht Köln, 25 UF 8/04

Datum:
21.10.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 UF 8/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:1021.25UF8.04.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 315 F 220/03
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Köln vom 7. Januar 2004 - 315 F 220/03 - unter Abweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin monatlich im Voraus zum Monatsersten ab 20. April 2003 eine schuldrechtliche Versorgungsausgleichsrente in Höhe von monatlich 304,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem jeweiligen Monatszweiten zu zahlen.

2. Der Antragsgegner wird verpflichtet, hinsichtlich ab November 2008 künftig fällig werdender schuldrechtlicher Versorgungsaus-gleichsansprüche in deren Höhe (von mtl. 304,81 €) seine Ver-sorgungsansprüche gegenüber der E. L. e.V. an die Antragstellerin abzutreten.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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