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Oberlandesgericht Köln, 1 U 59/07

Datum:
22.08.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 U 59/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:0822.1U59.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 5 O 24/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.07.2007 - 5 O 24/07 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Kläger einen Betrag in Höhe von 2.404,52 € sowie weitere 219,93 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2006 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger 94 %, die Beklagten 6 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern zu 87 % und den Beklagten zu 13 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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