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Oberlandesgericht Köln, 16 Wx 85/08

Datum:
13.10.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 Wx 85/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2008:1013.16WX85.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 29 T 120/07
 
Tenor:

Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 10.03.2008 (29 T 120/07) abgeändert und neu gefasst:

Der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 21.03.2007 - 202 II 407/06 - wird auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller wie folgt abgeändert:

Der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung der WEG I. Str. X, xx L. vom 28.09.2006 zu TOP 2 wird für ungültig erklärt.

Die Gerichtskosten sämtlicher Instanzen fallen den Antragsgegnern zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: 5.000 €

 
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